Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Einsparungen in allen Leistungsbereichen vor. In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sollen bislang extrabudgetär vergütete Leistungen künftig wieder stärker in eine steuerbare Vergütungssystematik eingebunden und das Ausgabenvolumen über eine Gesamtvergütung begrenzt werden.
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Sie haben Recht: Die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Schutz vor Diskriminierung sind zentrale Grundlagen unserer Demokratie.
Bei diesen Papieren handelt es sich um interne Arbeitsvorschläge ohne verbindlichen Charakter. Sollte es zu konkreten Gesetzgebungsvorhaben kommen, werden diese im Deutschen Bundestag beraten.
Meine Fraktion und ich nehmen Ihre Bedenken sehr ernst und wir können Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Allerdings muss ich auch betonen, dass die politischen Handlungsmöglichkeiten in dieser Frage sehr begrenzt sind.
Psychotherapeutische Versorgung sichern, ohne einseitige Sonderinteressen über das Gesamtsystem zu stellen.
In der SPD – wie in vielen Parteien – gibt es Debatten und auch zugespitzte Anträge aus Gliederungen oder Arbeitsgemeinschaften. Das gehört zu einer lebendigen innerparteilichen Demokratie. Der von Ihnen angesprochene Antrag zur Abschaffung der Zivilehe ist allerdings kein Beschluss der SPD insgesamt und erst recht keine Position des SPD-Parteivorstands. Ich unterstütze eine Abschaffung der Ehe nicht. Die Ehe steht in Deutschland unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6).