Aus unserer Sicht sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen, statt pauschaler Kürzungen notwendig. Auf Bundesebene ist daher z.B. eine neue Bedarfsplanung aus unserer Sicht überfällig.
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Die gesetzlichen Krankenkassen sparen auf dem Rücken von Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen.
Zum Verfahrensstand: Der Referentenentwurf befindet sich noch in den Händen der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren. Nach den Stellungnahmen der Länder und Verbände, der Kabinettbefassung und einer ersten Stellungnahme des Bundesrates folgt die Zuleitung an den Bundestag.
Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Honorarkürzungen zurückgenommen werden und die psychotherapeutische Versorgung – gerade für Kinder und Jugendliche – auf verlässliche Beine gestellt wird.
Jetzt schon über ein konkretes Wahlziel für das Jahr 2029 in Prozent zu reden, halte ich nicht für sinnvoll.
Die Vergütungsanpassung wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen und nicht unmittelbar von der Politik getroffen.