Erschienen Ihnen mutmaßliche Pläne zur Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern im Februar 2026 gänzlich abwegig?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
in Ihrer Antwort vom 06.02.2026 erklärten Sie, eine Verbindung des damaligen Ansatzes mit einer „angeblichen Abkehr von der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sei „sachlich nicht haltbar“.
Vor dem Hintergrund der nun beschlossenen Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern bitte ich um Klärung, ob Sie an dieser damaligen Bewertung weiterhin festzuhalten gedenken.
Mit freundlichen Grüßen
M. H.
Nein, ich habe damals nicht erklärt, dass jede künftige Diskussion über Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern gänzlich abwegig sei.
Meine damalige Antwort bezog sich auf einen anderen Zusammenhang, nämlich auf die arbeitsrechtliche Debatte über Teilzeit, Fachkräftesicherung und Verlässlichkeit in Arbeitsverhältnissen. Die von Ihnen zitierte Aussage richtete sich gegen die Schlussfolgerung, aus dieser arbeitsrechtlichen Debatte lasse sich bereits eine politische Abkehr von der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ableiten. Diese Bewertung halte ich weiterhin für richtig.
Der nun vorliegende Kabinettsbeschluss zur GKV-Finanzstabilisierung ist ein anderer Sachverhalt. Er ist keine Folge der damaligen Teilzeitdebatte, sondern Teil eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Richtig ist: Für bestimmte bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner soll künftig ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. Richtig ist aber auch: Die Familienversicherung wird damit nicht insgesamt abgeschafft. Kinder, Eltern mit kleinen Kindern, pflegende Angehörige, Partner über der Regelaltersgrenze sowie Ehegatten und Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung bleiben weiterhin beitragsfrei abgesichert.
Man muss hier sauber unterscheiden: Die Aussage vom Februar bezog sich auf die damals hergestellte Verbindung zwischen Arbeitszeitrecht und Familienversicherung. Diese Verbindung war aus meiner Sicht sachlich nicht tragfähig. Die jetzige Reformdiskussion betrifft dagegen unmittelbar die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist politisch und fachlich ein anderer Prüfungsmaßstab.
Ich verstehe, dass die Maßnahme für betroffene Haushalte eine spürbare Belastung bedeuten kann. Deshalb kommt es im parlamentarischen Verfahren darauf an, Übergänge, Ausnahmen und soziale Härten genau zu prüfen. Gleichzeitig steht die gesetzliche Krankenversicherung unter erheblichem Finanzdruck. Wer Leistungsausweitungen, stabile Beiträge und verlässliche Versorgung zugleich will, muss auch über die Einnahmeseite und über Fehlanreize im System sprechen.
An meiner damaligen Aussage halte ich daher in ihrem konkreten Zusammenhang fest. Sie bedeutete aber nicht, dass Fragen der beitragsfreien Mitversicherung dauerhaft jeder Reformdebatte entzogen wären.
Faktenbasis: Der Kabinettsentwurf sieht keinen vollständigen Wegfall der Familienversicherung vor, aber eine Einschränkung bei bestimmten beitragsfrei mitversicherten Ehegatten und Lebenspartnern. Für diese Gruppe soll ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners erhoben werden. Beitragsfrei bleiben unter anderem Kinder, Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige, Partner über der Regelaltersgrenze sowie Ehegatten und Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung.

