Portrait von Tarek Al-Wazir
Tarek Al-Wazir
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
94 %
16 / 17 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Herbert L. •

Erhalten Sie aktuell eine Pension vom Land Hessen?

Portrait von Tarek Al-Wazir
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ja, für ehemalige Mitglieder der Hessischen Landesregierung bestehen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im hessischen „Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung“ geregelte Versorgungsansprüche. Aufgrund meiner Amtszeit als Hessischer Minister habe ich entsprechende Ansprüche nach den geltenden gesetzlichen Regelungen.

Seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag erhalte ich Abgeordnetenbezüge nach den bundesgesetzlichen Regelungen. Dabei gelten Vorschriften zur Anrechnung beziehungsweise zum Ruhen bestimmter Versorgungsbezüge aus anderen öffentlichen Ämtern. Die zuständigen Stellen der Bundestagsverwaltung prüfen und regeln dies entsprechend der Bundesgesetzlichen Vorgaben. In meinem Fall werden 80 % der Bezüge aus anderen öffentlichen Kassen auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet, das bedeutet, dass die Abgeordnetenentschädigung um diesen Betrag gekürzt wird.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Tarek Al-Wazir

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Tarek Al-Wazir
Tarek Al-Wazir
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Tarek Al-Wazir