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Frage von Sven R. •

Wohn-Riester kann praktisch nur zur Umschuldung genutzt werden. Wäre die alternative Förderung im Rahmen der primären Finanzierung nicht besser?

Wohnriester kann bei der Zulagenstelle erst mit dem Kaufvertrag und dann mit 10 Monaten Vorlauf plus Bearbeitung beim Riester-Anbieter beantragt werden. Das schließt die Verwendung bei der ersten Finanzierung praktisch aus. Wäre das nicht besser zu Regeln?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für ihre Frage.

Aus meiner Sicht ist Ihre Kritik am Wohn-Riester in Teilen nachvollziehbar: In der Praxis entfaltet das Instrument seine Wirkung häufig nicht im Moment der Finanzierung, sondern eher nachgelagert – etwa bei der Entschuldung oder Umschuldung. Damit verfehlt es teilweise seine wohnungspolitische Zielsetzung, den Zugang zu selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern.

Gleichzeitig ist die bestehende Ausgestaltung kein Zufall, sondern Ergebnis bewusster politischer Abwägungen. Wohn-Riester ist ursprünglich aus der Riester-Reform hervorgegangen und damit primär als Instrument der Altersvorsorge konzipiert – nicht als klassische Förderung des Erwerbs von Wohneigentum. Die Grundidee war, Kapital langfristig zu binden und so einen Beitrag zur Alterssicherung zu leisten. Selbstgenutztes Wohneigentum wurde dabei als Teil dieser Vorsorge verstanden („fiktive Miete“ im Alter), allerdings nur unter klaren Bedingungen wie Selbstnutzung und nachgelagerter Besteuerung.

Eine direkte Förderung bereits in der Primärfinanzierung wurde damals bewusst zurückhaltend gesehen. Dahinter standen insbesondere zwei zentrale Befürchtungen:

  • Zum einen wurde erwartet, dass eine unmittelbare Förderung beim Erwerb die Zahlungsbereitschaft erhöht und sich zumindest teilweise in höheren Immobilienpreisen niederschlägt. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten besteht die Gefahr, dass solche Förderungen von Verkäufern abgeschöpft werden und damit ihre eigentliche Wirkung verlieren.
  • Zum anderen gab es die Erfahrung aus der Eigenheimzulage der 1990er Jahre, die wegen erheblicher Mitnahmeeffekte und begrenzter zusätzlicher Bautätigkeit kritisiert wurde.

Vor diesem Hintergrund wurde Wohn-Riester bewusst so konstruiert, dass die Förderung nicht unmittelbar liquiditätswirksam ist, sondern sich eher wie eine langfristige steuerliche Entlastung darstellt. Ergänzend sollte verhindert werden, dass Fördermittel kurzfristig mitgenommen werden können, ohne eine nachhaltige Vorsorgewirkung zu entfalten. Deshalb wurde die Förderung gestreckt, an Bedingungen geknüpft und über das Wohnförderkonto langfristig gebunden.

Sicherlich ist diese vorsichtige Konstruktion zwar fiskalisch und ordnungspolitisch gut begründbar ist, aber die praktische Wirksamkeit beim Erwerb von Wohneigentum ist damit begrenzt. Aus sozialdemokratischer Sicht stellt sich daher die Frage, wie eine bessere Balance erreicht werden kann: Einerseits brauchen wir Instrumente, die insbesondere Haushalten mit mittleren Einkommen den Zugang zu Eigentum erleichtern; andererseits müssen Preis- und Mitnahmeeffekte begrenzt werden.

Genau hier setzt unsere Strategie an: Mit Programmen wie „Jung kauft Alt“, „Gewerbe zu Wohnen“, „Wohneigentum für Familien“, „Klimafreundlicher Neubau“ und der Bundesförderung für effiziente Gebäude stärken wir bereits gezielt die Primärfinanzierung etwa durch direkte Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen.

Nach der Anschubfinanzierung der Immobilie übernimmt die Riester-Rente später den wichtigen Part der Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung und trägt damit maßgeblich zur finanziellen Stabilität bei.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Bollmann

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