Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und ggf. angepasst.
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Ich stehe wie die gesamte CDU zu demokratischen Werten, zur parlamentarischen Kontrolle von Auslandseinsätzen und zu einer Außen‑ und Sicherheitspolitik, die sowohl unsere Verbündeten unterstützt als auch die Sicherheit der Menschen in Deutschland im Blick hat
Der Grundgedanke einer solidarischen Versorgung darf nicht dadurch untergraben werden, dass wirtschaftlicher Druck Praxen faktisch zu einer Auswahl nach Versichertenstatus zwingt.
Allgemein sollte überdacht werden, wie die ohnehin schwierige Versorgungssituation durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden kann. Honorarabsenkungen sind hierbei definitiv ein Schritt in die verkehrte Richtung.
Für uns in der Grünen Bundestagsfraktion ist klar: Wir halten die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen für in dieser Form schwer nachvollziehbar.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.