Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Bundestagswahlrecht weiterzuentwickeln. Geplant ist eine Wahlrechtskommission, die die Reform von 2023 evaluiert und noch 2025 Vorschläge vorlegen soll, unter anderem dazu, wie jeder Bewerberin mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und die Größe des Parlaments im Rahmen bleibt.
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Die vergangene Bundestagswahl hat gezeigt, dass die Änderung des Wahlrechts zu ungerechten Ergebnissen führen kann.
Dankeschön für Ihre Anregung! Wir brauchen ein Wahlrecht, das verständlich ist und auf die breite Akzeptanz der Menschen im Land trifft.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUSta) ist eine wichtige europäische Rechtsinstanz. Die EUSta ist befugt, Straftaten, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen, vor Gericht zu bringen. Dazu zählen bspw. Geldwäsche, Korruption oder schwerer länderübergreifender Mehrwertsteuerbetrug.
Unabhängig davon, fehlt mir die Quelle zu Ihrer Behauptung.
Ich kann Ihnen keine Zahl nennen, aber alle Abgeordneten, die ich näher kenne, grenzen sich klar von der AfD ab und stehen - ebenso wie ich - eindeutig für die Programmatik der CDU.