Gibt es eine europäische Staatsanwaltschaft, die sich mit Betrugsfällen befasst, die über die deutsche Ländergrenze hinausgehen?
Sehr geehrte Frau Langensiepen,
ich habe im Fernsehen einen Bericht über die europäische Staatsanwaltschaft gesehen, die sich u.a. mit Betrugsfällen über deutsche Ländergrenzen hinweg befasst. Ich bin einer Betrugsmasche im Internet aufgesessen und habe sehr viel Geld verloren. Die Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg hat es nun abgelehnt, weiter zu ermitteln. Es bestünde keine Aussicht auf Erfolg. Ich vermute aber, dass es nur um eine innerstaatliche Begrenzung handelt, die zur Einstellung des Verfahrens führte. Ist die europäische Staatsanwaltschaft für weitere Ermittlungen meines Betrugsfalles über deutsche Ländergrenzen hinweg zuständig? Die bisherige Korrespondenz und die Entscheidungen kann ich Ihnen zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard P.

Sehr geehrter Herr P.,
der Umfang an Online-Betrugsmaschen in Deutschland und Europa nimmt beständig zu. Das ist keine gute Nachricht. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUSta) ist eine wichtige europäische Rechtsinstanz. Die EUSta ist befugt, Straftaten, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen, vor Gericht zu bringen. Dazu zählen bspw. Geldwäsche, Korruption oder schwerer länderübergreifender Mehrwertsteuerbetrug.
Jede Person kann eine Straftat bei der EUSta anzeigen, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigt werden. Werden die finanziellen Interessen der EU nicht beeinträchtigt, sind die nationalen Behörden zuständig. Darüber hinaus sind die nationalen Behörden verpflichtet, die EUSta über Straftaten zu informieren, die unter ihren Auftrag fallen könnten.
Insofern ist zu vermuten, dass Ihr Fall in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fällt. Bitte beachten Sie, dass diese Information keine Rechtsberatung darstellt und Sie für mögliche weitere Schritte einen Fachanwalt / eine Fachanwältin konsultieren sollten.
Mit besten Grüßen
K. Langensiepen