Wollen Sie im Bundestag mehr Demokratie wagen?
Hallo Herr Miersch,
Frau Klöckner sammelt Vorschläge zur Reform des Wahlrechts. Was halten Sie hiervon:
Wenn eine Partei in einem Wahlkreis antritt, muss sie dort zwei Kandidierende aufstellen. Diejenigen mit den meisten Erststimmen werden wie gehabt direkt gewählt. Die nicht gewählten Kandidierenden bilden entsprechend der von ihnen erreichten Stimmanteile die Landesliste der Partei.
Vorteile:
- Es werden diejenigen mit den meisten persönlichen Stimmen gewählt und nicht diejenigen, die die Partei auf der Liste haben möchte.
- Die innerparteiliche Demokratie wird gefördert, weil Festlegung von Kandidaten mit stalinistischen Mehrheiten nicht mehr sinnvoll ist.
- Jegliche Art von Quoten sind überflüssig, weil die beiden Kandidierenden m/w/d sein können oder weiß, braun, schwarz etc. oder Biodeutscher, Migrant erster, zweiter usw. Generation, usw., usw. Die Entscheidung aber darüber, wer in den Bundestag kommt, obliegt dem Souverän, also uns Wahlbürgern.

Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihren spannenden Vorschlag zur Reform des Wahlrechts und die damit verbundene Initiative, mehr Demokratie im Bundestag zu wagen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Bundestagswahlrecht weiterzuentwickeln. Geplant ist eine Wahlrechtskommission, die die Reform von 2023 evaluiert und noch 2025 Vorschläge vorlegen soll, unter anderem dazu, wie jeder Bewerberin mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und die Größe des Parlaments im Rahmen bleibt. Dabei sollen auch Aspekte wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und das Wahlalter ab 16 Jahren geprüft werden. Ihre Idee greift einige dieser Punkte auf und ich nehme sie gern in die weitere Diskussion mit auf.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch