Antwort 21.09.2023 von Jan-Christoph Oetjen FDP
Eine Vollharmonisierung ist nicht absehbar, jedoch haben wir uns für eine weitere Vereinheitlichung eingesetzt und werden dies auch weiter tun.
Eine Vollharmonisierung ist nicht absehbar, jedoch haben wir uns für eine weitere Vereinheitlichung eingesetzt und werden dies auch weiter tun.
ich verstehe Ihre Frage nicht. Was stellen Sie sich unter "bindend" vor?
Hierbei handelt es sich leider um einen sogenannten Fehlwurf
Für uns im Vordergrund stehen aber keine Pöstchen sondern die Umsetzung unseres Programms.
Einbürgerungszusagen sind in der Regel ein Jahr gültig.
Wenn Sie Ihre Einbürgerungszusage nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform erhalten, können Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten und profitieren von der doppelten Staatsangehörigkeit.