Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
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Die Haltung der GRÜNEN Landtagsfraktion zur Pflegekammer können Sie hier auf unserer Webseite nachlesen: Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Fehler beheben, starke Struktur erhalten: Grüne Fraktion RLP
Aktuelles zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1108338
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich diese Investitionen auszahlen werden, und dabei denke ich nicht nur an Tourismus und Gastronomie, sondern an die Begeisterung, die das Potenzial entfalten wird, viele Menschen neu zum Sport zu führen
Selbstverständlich bin ich dafür, alle verfügbaren Mittel der Strafverfolgung auszuschöpfen.
Ich verstehe sehr gut, dass Sie sich eine schnelle Einführung der pauschalen Beihilfe wünschen – nicht zuletzt, um den hohen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.