
über die Frage der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben hinsichtlich einer Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene ist noch nicht entschieden worden.
über die Frage der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben hinsichtlich einer Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene ist noch nicht entschieden worden.
Die angespannte Haushaltslage zwingt uns als Haushaltsgesetzgeber dazu, sehr schwierige und schmerzhafte Abwägungen zu treffen
Neben der Namensänderung erhält das Gremium erweiterte Aufgaben: Es soll nicht nur die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte stärken, sondern auch das Thema Chancengerechtigkeit als kommunale Querschnittsaufgabe stärker verankern.
Die Umstellung wird zur Kommunalwahl 2025 am 14.09 wirksam. Die dann gewählten Mitglieder bilden den neuen Ausschuss direkt. Damit wird ein wichtiger Schritt zur institutionellen Stärkung von Beteiligungsgremien auf kommunaler Ebene vollzogen.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben das Thema der Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung fest im Blick und arbeiten daran, zeitnah eine entsprechende Anpassung auf den Weg zu bringen.
Bitte wenden Sie sich direkt an mein Büro im Bundestag unter thomas.gebhart@bundestag.de.