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Katrin Staffler
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Frage von Ilona Karin B. •

Welche Anstrengungen unternehmen Sie, um die Erstattung des von den Rentnern zu viel gezahlten Pflegekassenbeitrags zu erreichen?

Mit der PBAV 2025 wurde der Beitragssatz der Pflegeversicherung mit Wirkung ab 1. Jan. 2025 um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent angehoben. Die Umsetzung erfolgte nachgelagert – zeitgleich mit der Rentenerhöhung, auf der Basis der erhöhten Juli-Rente. Dadurch wurden die Rentner zu einer überhöhten Nachzahlung herangezogen. In der Folge wurden zusätzliche Einnahmen in 2-stelliger Millionenhöhe zu Gunsten der PV herbeigeführt.

Die PBAV 2025 ist zu beanstanden, dass sie in ihrer Umsetzung Rentner benachteiligt und schädigt.

Weiterhin ist zu kritisieren, dass Neu-Rentner, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Renteneintritts, doppelt herangezogen werden in die PV einzuzahlen. Der DRV ist vorzuwerfen, dass sie an alternativen und bewährten Möglichkeiten vorbeigegangen ist, die durchaus eine gerechtere und frühere Umsetzung ermöglicht hätten; z. B. die Beitragserhöhung ähnlich wie bei Zusatzbeiträgen der KV ohne Rückwirkung erst zwei Monate nach Inkrafttreten, ab März 2025, wirksam werden zu lassen.

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