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Katrin Staffler
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Frage von Ilona Karin B. •

Welche Anstrengungen unternehmen Sie, um die Erstattung des von den Rentnern zu viel gezahlten Pflegekassenbeitrags zu erreichen?

Mit der PBAV 2025 wurde der Beitragssatz der Pflegeversicherung mit Wirkung ab 1. Jan. 2025 um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent angehoben. Die Umsetzung erfolgte nachgelagert – zeitgleich mit der Rentenerhöhung, auf der Basis der erhöhten Juli-Rente. Dadurch wurden die Rentner zu einer überhöhten Nachzahlung herangezogen. In der Folge wurden zusätzliche Einnahmen in 2-stelliger Millionenhöhe zu Gunsten der PV herbeigeführt.

Die PBAV 2025 ist zu beanstanden, dass sie in ihrer Umsetzung Rentner benachteiligt und schädigt.

Weiterhin ist zu kritisieren, dass Neu-Rentner, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Renteneintritts, doppelt herangezogen werden in die PV einzuzahlen. Der DRV ist vorzuwerfen, dass sie an alternativen und bewährten Möglichkeiten vorbeigegangen ist, die durchaus eine gerechtere und frühere Umsetzung ermöglicht hätten; z. B. die Beitragserhöhung ähnlich wie bei Zusatzbeiträgen der KV ohne Rückwirkung erst zwei Monate nach Inkrafttreten, ab März 2025, wirksam werden zu lassen.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Verfahren Rentenerhöhung in der Rentenversicherung und Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung in 2025.

Da der Beitragssatz zur Pflegeversicherung sehr kurzfristig angehoben wurde, fehlte der Rentenversicherung Anfang des Jahres die notwendige Zeit zur Umsetzung des dafür benötigten Automatisierungsverfahrens. Mit dem gewählten pauschalen Verfahren wurden dann gleich mehrere gesetzlichen Neuregelungen zum 01.07.2025 umgesetzt, auch um nicht mehrere Änderungsmitteilungen an die 22 Mio. Rentnerinnen und Rentner per Post verschicken zu müssen. Das führte zu Mehreinnahmen bei der Pflegeversicherung und gleichzeitig zu weniger bürokratischen Aufwand und auch zu weniger Kosten bei der Rentenversicherung. Die Mehrbelastung der meisten Rentnerinnen und Rentner durch die Rentenerhöhung ab 01.07.2025 liegt für die sechs Monate unter einem Euro.

In Abwägung aller zeitlichen, bürokratischen und finanziellen Vor- und Nachteile halte ich hier das Vorgehen der Rentenversicherung für nachvollziehbar.

Weitergehende Informationen finden Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/Pflegeversicherung/beitragssatzanpassung/faq-liste-beitragssatzanpassung-pflegeversicherung.html#

Herzliche Grüße

Katrin Staffler

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