Der Landeswahlausschuss für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages nimmt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) die ihm obliegenden Aufgaben auch für die Kommunalwahlen 2026 wahr.
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Ich verstehe, dass für viele Menschen Verlässlichkeit und Anerkennung ihrer langen Beitragszeiten besonders wichtig sind. Deshalb müssen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sorgfältig ausgestaltet werden.
Ich befürworte nun eine umfassende, ergebnisoffene Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens.
Die Vorschläge für einen verschärften Umgang mit Gefährdern würden angesichts der existenziellen Bedrohung der freien Gesellschaft durch Extremisten und Islamisten zu einer rechtlichen wie tatsächlichen Verbesserung führen.
Mich haben zu Ihrem zuvor angesprochenen Thema über das GKV-Gesetz hunderte Zuschriften erreicht, die ich alle beantwortet habe.
Auch wenn ich den Einsatz gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder politisch priorisiere, halte ich eine anlasslose Maßnahme nicht für gerechtfertigt. Vielmehr brauchen unsere Strafverfolgungsbehörden effektive Ermittlungsmaßnahmen im Einzelfall.