Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
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Antwort 13.07.2026 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 11.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Die behaupteten Versorgungseffekte sind nicht belegt, die Reform ist richtig.
Antwort 11.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Aus dem Nichtvorhandensein einer bestimmten Vergleichsrechnung folgt kein gesetzgeberisches Versäumnis
Antwort 13.07.2026 von Bernd Rützel SPD
Ein spannendes Thema, das aber mit einer Bürgerversicherung, wie sie die SPD seit vielen Jahren fordert, ohnehin erledigt wäre.
Antwort 11.07.2026 von Beate Raudies SPD
über die GKV-Reform wurde im Bundestag abgestimmt, nicht im Landtag.
Ich habe an dieser Abstimmung also nicht teilgenommen.
Antwort 13.07.2026 von Sabine Dittmar SPD
meine Beweggründe für mein Nein sind im Protokoll der 90. Sitzung des Deutschen Bundestages (21. Wahlperiode, Freitag, den 10. Juli 2026) hinterlegt. Sie finden diese auf Seite 139f:
https://dserver.bundestag.de/btp/21/21090.pdf