Ich halte auch heute ein Parteiverbotsverfahren nicht für den richtigen Weg.
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Mein Standpunkt zum Thema Parteiverbotsverfahren hat sich nicht geändert.
Selbstverständlich ist allein das Bundesverfassungsgericht befugt, über ein mögliches Parteiverbot zu entscheiden. Die dafür bewusst hoch angesetzten Hürden des Art. 21 Abs. 2 GG dienen dem Schutz des demokratischen Wettbewerbs und sollen verhindern, dass politische Mehrheiten missliebige Oppositionsparteien ausschalten können.
Ein Entzug von Ruhegehaltsansprüchen kann daher nicht allein aufgrund politischer Bewertungen erfolgen, sondern setzt klare gesetzliche Voraussetzungen und belastbare Nachweise voraus.
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei der Ausländerbehörde am Wohnort beraten zu lassen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Die Plattform Germany4Ukraine bietet dafür ebenfalls einen guten ersten Überblick: