Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.
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Wenn Parteien verfassungsfeindliche Positionen oder Inhalte vertreten, halte ich es für sinnvoll und notwendig, Verbotsverfahren zu prüfen und ggf. durchzuführen.
Die Einstufung der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein ernstzunehmendes Indiz.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Anfragen, die über Plattformen wie abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet werden, grundsätzlich nicht auf diesem Weg beantworte und externe Plattformen nicht als offiziellen Kommunikationskanal nutze.
Ja, ich setze mich für ein AfD Verbotsverfahren ein. Darüber hinaus braucht es die Einführung einer Antifaschismus-Klausel in der Landesverfassung, welche alle staatlichen Institutionen verpflichtet daran mitzuwirken, die extreme Rechte zurückzudrängen.
Jede Anstrengung für bessere Rahmenbedingungen ist lohnenswert. Das muss allerdings im Rahmen des Haushalts finanziert werden, nicht durch ein Sondervermögen.