Antwort 14.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Von all diesen Maßnahmen werden vor allem die leistungsberechtigten Menschen profitieren.
Von all diesen Maßnahmen werden vor allem die leistungsberechtigten Menschen profitieren.
Zur Besteuerung: Der Rentenbezug erfolgt nach dem Veranlagungsverfahren, während das Einkommen aus der Aktivrente nach dem Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgt. Das bedeutet, dass jeder "Aktivrentner" nach seiner bisherigen Lohnsteuerklasse besteuert wird.
Derzeit laufen Ermittlungen, deren Ergebnisse es abzuwarten gilt.
Wir sollten den privaten Trägern im Wettbewerb den Spielraum lassen, den sie brauchen und der ihnen vom Grundgesetz her auch zusteht
Der Zugang zu einer notwendigen Therapie darf nicht zu einer finanziellen Überforderung führen.
Insofern bleibt der nächste Zwischenbericht abzuwarten.