Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab, denn dies würde faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes bedeuten und die Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft drastisch minimieren. Für eine Abschaffung oder eine Aufweichung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es von mir keine Zustimmung geben.
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Ich teile und unterstütze die Position der Bundesregierung.
Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab, denn dies würde faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes bedeuten und die Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft drastisch minimieren
Sachliche Antworten schließen Widerspruch ein, die Fraktionslinie habe ich selbst mitgestaltet
Auch wenn einzelne Forderungen eines Oppositionsantrags mit den eigenen politischen Überzeugungen übereinstimmen können, bedeutet das nicht automatisch, dass die Koalitionsfraktionen diesem Antrag zustimmen. Im parlamentarischen Alltag werden politische Vorhaben in der Regel im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit der Koalition eingebracht und beraten.
Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes kann es keine Zustimmung geben.