
In meiner Fraktion bestanden von Beginn an inhaltliche Bedenken gegen Frauke Brosius-Gersdorf, insbesondere zu ihrer Haltung zu § 218 StGB und dem Kopftuchverbot.
In meiner Fraktion bestanden von Beginn an inhaltliche Bedenken gegen Frauke Brosius-Gersdorf, insbesondere zu ihrer Haltung zu § 218 StGB und dem Kopftuchverbot.
Ich sehe weder eine, wie Sie schreiben „rechtswissenschaftlich fundierte“ Position, noch eine „gesellschaftliche Mehrheitsfähigkeit“ der Positionen von Frau Brosius-Gersdorf
Die Verantwortung dafür trägt insbesondere Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender, auf dessen Wort sich nun weder Koalitionspartner*innen noch andere demokratische Fraktionen verlassen können.
Ich habe auch schon am 11.07.2025 die drei Vorschläge für das Bundesverfassungsgericht unterstützt und hätte bei einer Wahl für alle drei Kandidat:innen gestimmt.
Dass Frau Brosius-Gersdorf sich nun dazu entschieden hat, ihre Kandidatur zurückzuziehen, ist aus unserer Sicht ein respektabler Schritt. Damit hat sie persönliche Größe gezeigt und einen Beitrag zur Wahrung des Ansehens des Bundesverfassungsgerichts geleistet.
Entscheidend ist, dass es rasch eine Lösung gibt, die der Bedeutung und dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Alle personellen Überlegungen sind dem unterzuordnen. Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass es wenig sinnvoll ist, die Bewertung einzelner Vorschläge in der breiten Öffentlichkeit zu debattieren. Deshalb werden wir mit der SPD über eine tragfähige Lösung sprechen. Alles andere ist im Moment Spekulation und der Sache nicht zuträglich.