
Die vorgeschlagene Kandidatin für das Amt der Bundesverfassungsrichterin, Frau Brosius Gersdorf, hat Ihre Kandidatur zwischenzeitlich zurückgezogen
Die vorgeschlagene Kandidatin für das Amt der Bundesverfassungsrichterin, Frau Brosius Gersdorf, hat Ihre Kandidatur zwischenzeitlich zurückgezogen
Das BVerfG steht über politischen Meinungsverschiedenheiten und gewährleistet, dass die Verfassung und die Rechte des Einzelnen geschützt werden.
Um kurz gesagt, Ihre Frage zu beantworten, ob ich weiterhin für Prof. Dr. Brosius-Gersdorf stimmen würde – ja, das würde ich.
Gewissensabstimmung
Die kurzfristig verschobene Wahl von Frau Brosius-Gersdorf war ein Vorgeschmack auf eine Polarisierung, wie sie um den Supreme Court in Amerika schon lange vorgeführt wird. Dass sie ihre Kandidatur nun zurückgezogen hat, bedauere ich sehr.
Zwar beschreibt § 86 StGB das Verbreiten von Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisation und stellt die Verbreitung unter Strafe; jedoch ist es im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot nicht möglich jegliche mehrdeutige Symbolgebung unter Strafe zu stellen.