Neuauszählung Bundestagswahl: Ich frage Sie, wie sie in der Frage der Neuauszählung abstimmen werden und was sie zu tun gedenken, um das Verfahren zu beschleunigen?
bei der Bundestagswahl kam es sehr wahrscheinlich zu systematischen Zählfehlern zulasten des BSW
Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Aktuell befasst sich der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages unter dem Vorsitz meines Kollegen Macit Karaahmetoğlu (MdB) mit diesem Thema. Ich selbst gehöre dem Ausschuss nicht an, kann Ihnen aber folgende Auskunft dazu geben:
In der Regel gibt der Wahlprüfungsausschuss keine Informationen zu Verfahrensständen nach außen. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses haben die Mitglieder des Ausschusses am 11. September 2025 aber einvernehmlich entschieden, dass ein zusammengefasster Zwischenstand, insbesondere zu den Einsprüchen des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), kommuniziert werden kann.
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. Der Verfahrensbevollmächtigte des BSW hat am 23. April 2025 drei Einsprüche eingelegt, die einerseits auf eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen, andererseits auf eine Ungültigerklärung der Bundestagswahl gerichtet sind. Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt. Nach den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes tritt der Ausschuss in eine Vorprüfung ein, im Rahmen derer insbesondere Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene eingeholt werden können. Zum umfangreichen Vorbringen des BSW wurden Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, die am 4. Juli 2025 beim Sekretariat des Wahlprüfungsausschusses eingegangen sind. Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde die Möglichkeit gegeben, hierauf zu erwidern. Dessen umfangreicher Schriftsatz ist am 26. August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wird derzeit ausgewertet. Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Maja Wallstein, MdB

