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Nina Warken
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Frage von Philipp R. •

Wie wird gewährleistet, dass das geplante Versandverbot für Medizinal-Cannabis körperlich beeinträchtigte Patienten wie mich im Rollstuhl nicht diskriminiert und den Zugang zur Versorgung einschränkt?

Sehr geehrte Frau Warken,

das geplante Versandverbot für Medizinal-Cannabis diskriminiert körperlich beeinträchtigte Patientinnen und Patienten wie mich, die auf einen elektronischen Rollstuhl angewiesen sind, erheblich. In meiner Heimatstadt gibt es keine Cannabis Apotheke, die Cannabisblüten führt oder fachgerecht bearbeiten kann. Die ortsansässigen Apotheken sind überfordert und verfügen über kein geschultes Personal. Versandapotheken hingegen bieten eine umfassende, spezialisierte Beratung, erfüllen alle gesetzlichen Auflagen und sichern eine zuverlässige Belieferung, insbesondere für mobil eingeschränkte Menschen. Ein generelles Versandverbot erschwert den Zugang zur Versorgung massiv und verstößt aus meiner Sicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass Patientinnen und Patienten mit körperlicher Beeinträchtigung weiterhin gleichberechtigten Zugang zu Medizinal-Cannabis erhalten.

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