Mit Blick auf eine Erhöhung der 25 km/h Grenze auf Tempo 30 müssten mehrere Aspekte sorgfältig geprüft werden. Darunter fallen beispielsweise die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, insbesondere im Mischverkehr in Städten mit klassischen Fahrrädern u.a. bei Überholvorgängen und Geschwindigkeitsunterschieden, Fragen der Infrastruktur, wie Radwegbreiten, oder auch das Haftungs- und Versicherungsrecht.
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Würde man das bestehende Limit anheben, ließe sich der Status als „Fahrrad“ rechtlich kaum noch aufrechterhalten. Die Folge wäre eine Einordnung als Kraftfahrzeug der L-Kategorie, was weitreichende Konsequenzen für die Praxis hätte.
Das 25-km/h-Limit ist aktuell entscheidend dafür, dass Pedelecs rechtlich als Fahrräder gelten – also ohne Führerschein, Versicherung oder Zulassung gefahren werden dürfen
Ich teile insbesondere Juttas Ansicht, dass Verkehrs-Sicherheit, Klimaschutz und Praxistauglichkeit gemeinsam gedacht werden müssen.
Die Brandmauer muss stehen und wir Grüne sind Teil der Brandbauer. Die pro-europäischen und demokratischen Fraktionen in Europa müssen kompromissfähiger werden.
Die Betriebsk.aufteilung hängt vom CO2-Ausstoß (nicht Energieeff.klasse) ab. Der Berliner Klimapakt gibt der Gewobag jedoch eine CO2-reduzierende Sanierung vor.