Begonnene Behandlungen sollen unabhängig vom Jahr 2027 bis zu ihrem Abschluss weitergeführt werden können, und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie schwer psychisch erkrankten Menschen sollen dauerhafte extrabudgetäre Ausnahmen gelten.
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Der Deutsche Bundestag hat einstimmig beschlossen, auf die für dieses Jahr geplante Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zu verzichten.
Mit weiteren Regelungen wollen wir Behandlungen sichern und die psychotherapeutische Versorgung stärken.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt richtigerweise, dass Abgeordnete als Pflichtversicherte in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern
Nach der derzeit beschlossenen Rechtslage sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz keinen generellen Vertrauensschutz für bereits bestehende beitragsfreie Familienversicherungen vor. Ab dem Jahr 2028 wird für einen Teil der bislang beitragsfrei mitversicherten Ehegattinnen und Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ein Beitragszuschlag eingeführt.