Frage von Margarete P. • 02.09.2025

Antwort von Angelika Glöckner SPD • 10.09.2025
Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.
Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.
Zu Ihrer Frage: Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Sommerinterview klargestellt:
Alle Rechtsfragen zu dem Thema sind hier sehr gut erläutert: https://www.bundestag.de/resource/blob/992656/WD-3-003-24-pdf.pdf
Deshalb hat Deutschland schon heute die Gasimporte von dort so weit als möglich gedrosselt und den Bezug generell diversifiziert.
Gleichzeitig sehen wir, dass nur noch wenige große Reedereien den Markt dominieren.
Bitte senden Sie meinem Team hierzu eine kurze Nachricht per E-Mail, damit wir Ihnen die entsprechende dienstliche Adresse weiterleiten können.