In meinem Wahlkreis biete ich regelmäßig meine Dialogformate ausdrücklich auch außerhalb des Wahlkampfs an, etwa zuletzt in Lehrte, in Seelze oder heute Abend in Gehrden.
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Ich persönlich bin dafür, dass so schnell wie möglich ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt wird - eher gestern als morgen.
Unser Programm ist ein Parteiprogramm. Es trifft keine Aussagen zu Sexualität.
Das Strafrecht unterscheidet sich davon.
ich habe mich schon öfters gegen eine sofortige Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen, da es durchaus rechtliche Bedenken gibt und befürchtet werden kann, dass die AfD durch ein Verbot als "Märtyrer" wahrgenommen würde. Es gilt in erster Linie, die AfD politisch zu bekämpfen.
Der "Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung" des Deutschen Bundestages hat sich intensiv mit den Einsprüchen des BSW beschäftigt, sie sehr sorgfältig und genau geprüft und hält sie für sachlich unbegründet