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Bärbel Bas
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Frage von Jens v. •

Warum entscheiden ob mit 18 Jahren zur Bundeswehr? Aber erwachsen Strafrecht erst ab 21 Jahren

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr van D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Entscheidung, ob jemand mit 18 Jahren zur Bundeswehr geht, knüpft an die Volljährigkeit an. Mit 18 gilt man in Deutschland als voll geschäftsfähig, darf wählen, Verträge abschließen und damit auch selbstbestimmt über den Eintritt in die Bundeswehr entscheiden. Das ist Ausdruck der persönlichen Freiheit und Eigenverantwortung, die mit der Volljährigkeit verbunden sind.

Das Strafrecht unterscheidet sich davon. Nach dem Jugendgerichtsgesetz kann bei 18- bis 20-Jährigen noch das Jugendstrafrecht angewendet werden – aber nur, wenn sie in ihrer Entwicklung einem Jugendlichen gleichstehen. Ziel ist, jungen Erwachsenen, die noch nicht die volle Reife besitzen, eine Chance auf Erziehung und Wiedereingliederung zu geben, statt sie wie voll Erwachsene zu bestrafen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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