Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Christoph Schmid
SPD
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Frage von Siegfried E. •

Wie stehen Sie zur Neuauszählung der Bundestagswahl 2025.

Nach meiner Auffassung muss das Ergebnis der Bundestagswahl über jeden Zweifel erhaben sein. Dies ist ohne Neuauszählung nicht der Fall. Laut https://www.stern.de/politik/deutschland/sahra-wagenknecht--darum-hat-sie-ausnahmsweise-mal-recht-36114230.html geht es also um etwa 9500 Stimmen. Und es spricht einiges dafür, dass diese Zahl so nicht stimmt. So fehlten dem BSW, als das vorläufige Ergebnis bekannt gegeben wurde, noch 13.500 Stimmen. 4000 kamen allein bei der Routineprüfung hinzu.

Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Besorgnis um die Rechtmäßigkeit unserer freien und demokratischen Wahlen. Dies ist auch mir ein hohes Anliegen und das Fundament unserer Demokratie.

Der "Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung" des Deutschen Bundestages hat sich intensiv mit den Einsprüchen des BSW beschäftigt, sie sehr sorgfältig und genau geprüft und hält sie für sachlich unbegründet. Die vom BSW vorgebrachten Sachgründe haben sich während der Untersuchung als nicht zutreffend herausgestellt. Das BSW hat nicht hinreichend nachweisen/beweisen können, dass es bei der Bundestagswahl 2025 zu mandatsrelevanten Verstößen gegen Wahlrechtsvorschriften gekommen ist. 

Die ausführliche Begründung und Nachweisführung des Wahlprüfungsausschusses inklusive der Argumentationen des BSW sowie verschiedener Stellungnahmen der Bundes- und Landeswahlleiterinnen und -leiter ist öffentlich zugänglich, Sie können sie hier einsehen: https://dserver.bundestag.de/btd/21/031/2103100.pdf Dieser Entschlussempfehlung haben im Ausschuss alle Fraktionen außer der AfD zugestimmt. 

Ich vertraue darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen des Wahlprüfungsausschusses die Prüfung mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt haben und werde mich bei der kommenden Abstimmung im Bundestag dem Votum des Wahlprüfungsausschusses anschließen. Dem BSW steht es natürlich offen, wie bereits von ihm angekündigt, nach der Entscheidung des Bundestages ggf. den Rechtsweg einzuschlagen. 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schmid

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