Diese Lösung hat die Bundesregierung mit der US-amerikanischen Regierung abgestimmt, daher können wir uns auf die Erstattung der Gelder verlassen, sobald die USA wieder haushaltspolitisch handlungsfähig sind.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.11.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort 24.11.2025 von Stephan Brandner AfD
Nein, wir setzen uns hier für eine Änderung ein.
Antwort 08.11.2025 von Fabio De Masi BSW
Ein Austritt aus der EU ist gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages nur freiwillig möglich.
Antwort 11.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Man sollte die Auswirkungen aber nicht überbewerten. Schließlich gilt das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, natürlich auch das Recht auf Leistungen erhält - unabhängig davon, ob dies zusätzlich bspw. Bundestagsabgeordnete tun oder nicht.
Antwort 19.05.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Da ich Kinder- und Jugendpolitikerin bin als Familienministerin.
Antwort 14.11.2025 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Der vorliegende Entwurf der Linken war jedoch rechtlich und praktisch nicht ausreichend.