Die AfD-Bundestagsfraktion stellt alle Informationen zu diesem Thema komfortabel zusammen:
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Gemeinsam mit meinem Team gebe ich mir Mühe, so viele Zuschriften wie möglich zu beantworten.
Die von Ihnen angesprochene Vorschrift in § 3 Wehrpflichtgesetz ist über 60 Jahre alt und wurde durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz 2025 nicht geändert. Sie bezieht sich nur auf den Fall einer bestehenden Wehrpflicht. Genau die gibt es aktuell nicht.
Die SPD setzt sich aktuell auf den sogenannten "Neuen Wehrdienst" ein. Dieses Modell ist grundsätzlich freiwillig ausgestaltet, sieht jedoch verpflichtende Elemente - wie etwa die Erfassung durch einen Fragebogen und eine mögliche Musterung - zunächst nur für Männer vor.
Bitte wenden Sie sich für eine Beantwortung durch Frau Janssen direkt an anne.janssen@bundestag.de.
Ich habe keine Aktien veröffentlicht, da ich keine besitze