Die Bundesrepublik Deutschland steht unverändert fest an der Seite der Ukraine.
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Die nächste Wahl findet 2029 statt und wird gemäß Datenschutzgesetz NRW auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag auf die Dauer von 8 Jahren gewählt.

Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Der Senat verweist auf Sensibilisierung der Teamleitungen und die Einführung der elektronischen Akte als nachgelagerte Prozesse, um vergleichbare Fälle künftig auszuschließen.
Da wir nur begrenzt Einblick in die konkreten Verwaltungsabläufe in den Geschäftstellen haben, kann ich Ihre Frage daher nicht beantworten und bitte Sie, sie an die Verantwortlichen zu stellen

Mit Blick auf die weitgehend erfolgte Umstellung auf die elektronische Akte ist heutzutage ein vergleichbares Geschehen allerdings nahezu ausgeschlossen.