Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hiller, halten Sie als Steuerrechtler die geplante Abschaffung der einjährigen Steuerfrist auf Bitcoin mit Steuersystematik und Vertrauensschutz für vereinbar?
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hiller,
als Hochschullehrer für Steuerrecht und ordentliches Mitglied im Finanzausschuss bringen Sie systematische Expertise ein. Die Bundesregierung plant, die einjährige Steuerfrist auf Bitcoin nach §23 EStG abzuschaffen (Eckwertebeschluss vom 29.04.2026).
Die Einjahresfrist gilt seit 1999 unverändert; der Bundesfinanzhof hat mit Urteil IX R 3/22 vom 14.02.2023 Bitcoin als sonstiges Wirtschaftsgut, analog zu Gold, höchstrichterlich bestätigt [1]. Eine kurzfristige Verschärfung berührt Vertrauensschutz und unechte Rückwirkung; das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 127, 1 (Spekulationsfrist-Entscheidung) enge Maßstäbe gesetzt [2]. Zugleich durchbricht die Herausnahme allein der Krypto-Werte den Gleichklang mit Gold, Antiquitäten und Briefmarken und steht in Spannung zum Folgerichtigkeitsgebot (BVerfGE 122, 210).
[1] BFH, IX R 3/22, 14.02.2023
[2] BVerfGE 127, 1
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ausführungen hier auf abgeordnetenwatch.de.
Zunächst ist es mir wichtig zu betonen, dass es sich bei den vorgestellten Überlegungen aktuell um einen Vorschlag des Bundesfinanzministers handelt. Die konkrete Ausgestaltung möglicher Änderungen bei der Krypto-Besteuerung ist daher noch offen und wird erst im parlamentarischen Verfahren beraten werden, in dem auch wir als Fraktion die Vorschläge eingehend prüfen und unsere Position einbringen werden.
Dabei ist es entscheidend, dass steuerliche Regelungen verlässlich, nachvollziehbar und rechtssicher ausgestaltet sind. Gerade für private Anleger spielt dabei auch der Vertrauensschutz eine wichtige Rolle.
Welche Auswirkungen mögliche Änderungen auf die 1-Jahres-Haltefrist haben könnten, lässt sich derzeit noch nicht belastbar sagen. Ob eine Neuregelung lediglich zukünftige Erwerbe oder auch laufende Haltefristen einbeziehen würde, ist offen, hängt jedoch maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung eines möglichen Gesetzentwurfs ab.
Selbstverständlich werde ich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen die Entwicklungen aufmerksam begleiten und wir werden uns für eine faire und praktikable Lösung einsetzen, die Planungssicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hiller MdB
