Der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts liegt federführend im Bundesinnenministerium. Dieser wurde vorletzte Woche den anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet. Nach Zustimmung des Bundestages, rechnen wir mit einer Umsetzung des Gesetzes im 2. Quartal 2023.
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