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Durch die im letzten Jahr verabschiedeten Gesetzespakete im Bereich erneuerbare Energien wurden neue Vergütungssätze für die Einspeisung ins Netz verabschiedet.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Kleinunternehmer laut Gesetz nicht in die Kategorie der Anspruchsberechtigten fallen. Der Heizkostenzuschuss wurde mit dem ersten Entlastungspaket am 17. März 2022 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag für Wohngeldempfänger*innen als einmalige Zahlung beschlossen – also ausschließlich für Personen aus Privathaushalten, die wohngeldberechtigt sind.
ich darf auf diesen Beitrag von zdf heute hinweisen, der Ihre Frage aufgreift und ausführlich behandelt: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/waffenlieferung-bezahlung-deutschland-ukraine-krieg-100.html
Wir fordern Worte statt Waffen. Nordstream-Sabotage aufklären. Pipelines weiterbetreiben. Corona-Maßnahmen aufklären u. Verantwortliche vor Gericht bringen.
Mehr Geld in Bildung, Schule reformieren, keine Impfpflicht, Corona-Krise aufarbeiten, Kinder vor Maßnahmen schützen. Mehr Ideen stehen im ausführlichen Text.