Antwort 21.06.2023 von Felix Schreiner CDU
Bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung nach SGB II wird nicht zwischen der Nationalität der Antragsteller unterschieden
Bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung nach SGB II wird nicht zwischen der Nationalität der Antragsteller unterschieden
So ist es auch im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten, den wir in dieser Legislaturperiode sukzessive umsetzen werden.
Wir in der FDP-Bundestagsfraktion und im Finanzministerium sind im Gespräch mit unseren Koalitionspartnern, um hier Verbesserungen zu erreichen
für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Anlagen sind nicht Landtagsabgeordnete zuständig
Die Umsetzung liegt jedoch nun auch in den Händen der neuen Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU)