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Sollten Sie mit der „Opferrente“ nicht die Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG beziehungsweise SGB XIV gemeint haben, sondern die Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur, so weise ich darauf hin, dass hierfür das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist.
Anhand der Empfehlung des Expertenrates lassen wir eine Entscheidungshilfe unterbreiten.
Ich begrüße die Aussage von Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer
das können Sie zum Beispiel hier nachlesen
Mir liegen zu den aufgeworfenen Fragen aktuell keine Informationen vor. Das neue Gesetz wird aber zeitnah umgesetzt werden.