Eine pauschale Neuauszählung der Bundestagswahl ist rechtlich nicht vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Anträge – unter anderem von der BSW und der AfD – im Frühjahr 2025 abgewiesen, weil keine konkreten Hinweise auf Wahlfehler oder Manipulationen vorlagen. Eine Neuauszählung darf nur dann erfolgen, wenn begründete Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden.