Antwort 10.08.2024 von Thorsten Frei CDU
Ganz generell müssten die Länder tätig werden, da diese Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Bundesrechtlich unterstehen die Rabenvögel dem Naturschutzrecht und nicht dem Jagdrecht.
Ganz generell müssten die Länder tätig werden, da diese Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Bundesrechtlich unterstehen die Rabenvögel dem Naturschutzrecht und nicht dem Jagdrecht.
Die Rabenpolitik der Fraktion liegt allerdings nicht in meinem Kompetenzbereich, sodass ich Ihnen leider keine Auskunft diesbezüglich geben kann
Für neue AKWs bieten sich Ex-Kraftwerk-Standorte (z.B. Braunkohle) an. Radioaktive Reststoffe sollten dezentral, zugänglich und kategorisiert gelagert werden.

Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).