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Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform des Nachrichtendienstrechts. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll beraten werden und muss anschließend das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es ist also keineswegs so, dass die neuen Befugnisse bereits geltendes Recht wären.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb klar: Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Klarstellung zu Sozialleistungen in Mettmann: Verantwortung von Bund, Land & Kommune, Schutz der Schwächsten, Stärkung Pflege, Teilhabe, konkrete Hilfe vor Ort.