Wie rechtfertigen Sie es, dass Leistungsträger mit lückenloser Erwerbsbiografie erst nach 49 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen, während der Durchschnitt bei nur 39,3 Jahren liegt?
Sehr geehrter Herr Wiegelmann,
ich wende mich als Bürgerin aus der Region Main-Kinzig an Sie bezüglich der Ungerechtigkeit für Menschen, die früh und lückenlos in Vollzeit gearbeitet haben.
Laut Statistik zahlen neue Rentner im Schnitt 39,3 Jahre ein. Ich habe mit 59 Jahren bereits 43 Jahre Vollzeitarbeit geleistet. Dennoch zwingt mich das Gesetz, bis 65 weiterzuarbeiten, um abschlagsfrei zu gehen. Das bedeutet: Ich werde beim Renteneintritt 49 Beitragsjahre aufweisen!
Hier zeigt sich die biologische Absurdität: Ich zahle fast 10 Jahre länger ein als der Durchschnitt. Damit sich das rechnet, müsste ich auch 10 Jahre älter werden – völlig unwahrscheinlich. Wer früh anfängt, trägt das Risiko, seine Rente kaum noch zu erleben.
Als Politiker des Jahrgangs 1993 fordern Sie Leistungsgerechtigkeit. Ich habe eingezahlt, bevor Sie auf der Welt waren. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, hat sein Soll erfüllt. Wie setzen Sie sich dafür ein, dass „Lebensarbeitszeit vor Lebensalter“ gilt?
Sehr geehrte Frau S.,
danke für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer Erwerbsbiografie.
Zunächst zur Erwartungssteuerung. Ich unterstütze die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket, einschließlich der Abschaffung des abschlagsfreien Rentenzugangs für besonders langjährig Versicherte, und ich setze mich dafür ein, dass dieses Paket zügig und vollständig Gesetz wird. Diese Reform kommt in Wahrheit bereits rund 15 Jahre zu spät, und jedes weitere Jahr des Zuwartens verteuert sie und verengt den Spielraum für verlässliche Übergangsregelungen. Für das Prinzip „Lebensarbeitszeit vor Lebensalter", also einen Rentenanspruch allein nach Beitragsjahren, werde ich mich deshalb nicht einsetzen. Die Kommission hat eine solche Regelung ausdrücklich geprüft und mit Gründen verworfen, die ich teile und Ihnen nicht vorenthalten will.
Der wichtigste Grund betrifft einen Punkt, an dem Ihre Rechnung nach meiner Überzeugung nicht aufgeht, und zwar zu Ihren Gunsten. Sie schreiben, damit sich Ihre knapp zehn zusätzlichen Beitragsjahre gegenüber dem Durchschnitt rechnen, müssten Sie zehn Jahre älter werden. Das wäre nur dann richtig, wenn längeres Einzahlen die Rente nicht erhöhen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Jedes Ihrer am Ende 49 Beitragsjahre schlägt sich in Entgeltpunkten und damit unmittelbar in Ihrer Monatsrente nieder. Ihre Rente wird vom ersten Bezugsmonat an deutlich über der Rente derjenigen liegen, die nur die von Ihnen zitierten gut 39 Durchschnittsjahre eingezahlt haben, denn dieser Durchschnitt umfasst gerade auch kurze und unterbrochene Erwerbsverläufe mit entsprechend niedrigen Renten. Ihre zusätzlichen Jahre sind also keine verlorene Vorleistung, die Sie erst durch ein längeres Leben hereinholen müssten, sondern der Grund für eine dauerhaft höhere Rente. Umgekehrt gilt der Grundsatz, dass gleich hohe Beiträge zu gleich hohen Renten führen müssen. Ein abschlagsfreier Rentenzugang vor der Regelaltersgrenze durchbricht genau diesen Grundsatz, weil er demjenigen, der seine Entgeltpunkte über 45 Jahre erworben hat, eine höhere Gesamtleistung verschafft als demjenigen, der dieselben Entgeltpunkte in kürzerer Zeit erarbeitet hat.
Hinzu kommt, dass Beitragsjahre ein sehr schlechter Maßstab für tatsächliche Belastung sind. Wer mit sechzehn eine Ausbildung im Büro begonnen hat und wer mit sechzehn auf den Bau gegangen ist, weist dieselbe Beitragszeit auf, aber sehr unterschiedliche Voraussetzungen, gesund bis zur Altersgrenze zu arbeiten. Von Regelungen nach Beitragsjahren profitieren nach den Daten der Kommission vor allem Menschen mit höheren Einkommen, stabilen Erwerbsverläufen und besserer Gesundheit, während Frauen mit Erziehungszeiten und Menschen mit gebrochenen Biografien die Voraussetzungen häufig gar nicht erreichen. Die durchschnittliche Zugangsrente der heutigen abschlagsfreien Frührentner lag 2025 mit 1.677 Euro rund ein Drittel über der vergleichbarer Frührentner mit Abschlägen, und die Abschlagsfreiheit kostet die Versichertengemeinschaft rund 430 Millionen Euro je Rentenzugangsjahrgang und Bezugsjahr. Für die tatsächlichen Härtefälle, also für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze durchhalten, sieht das Konzept stattdessen einen vereinfachten Rentenzugang nach individueller Gesundheitsprüfung vor. Das ist die zielgenauere Antwort auf beruflichen Verschleiß als eine Stichtagsregel nach Kalenderjahren.
Was bedeutet das konkret für Sie? Niemand zwingt Sie, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Ein vorgezogener Renteneintritt bleibt auch nach den Kommissionsempfehlungen innerhalb eines Fensters von drei Jahren vor der Regelaltersgrenze möglich, dann mit versicherungsmathematisch fair berechneten Abschlägen, die nichts anderes abbilden, als dass dieselbe Rentensumme auf mehr Bezugsjahre verteilt wird. Bei Ihrer Beitragsdichte gehen Sie in diesen Fällen von einem überdurchschnittlichen Rentenniveau aus. Welche Jahrgänge noch unter die heutige abschlagsfreie Regelung fallen, wird das Gesetzgebungsverfahren festlegen. Die Kommission hat den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz ausdrücklich benannt. Eine weitergehende Zusage mache ich Ihnen vor Vorliegen des Gesetzentwurfs nicht, denn vorschnelle Versprechen haben die Rentenpolitik erst in die Lage gebracht, in der wir heute stehen.
Sie sprechen mein Lebensalter an, und ich nehme den Hinweis an, ohne ihn als Vorwurf zu lesen. Ihre Beiträge haben die Renten der Generation vor Ihnen finanziert, und die Beiträge der heute Jungen werden Ihre Rente finanzieren. Generationengerechtigkeit heißt für mich deshalb beides zugleich, Verlässlichkeit für die, die geliefert haben, und tragfähige Regeln für die, die noch Jahrzehnte einzahlen werden. Genau diesen Ausgleich versucht das Reformpaket, und deshalb will ich es schnell und unzerpflückt im Gesetzblatt sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wiegelmann

