Antwort 26.07.2026 von Stefan Politze SPD
Mir ist da grundsätzlich was wichtig: Wir tun in diesem Land oft so, als zähle nur der akademische Abschluss etwas.
Mir ist da grundsätzlich was wichtig: Wir tun in diesem Land oft so, als zähle nur der akademische Abschluss etwas.
Eine abschließende Bewertung, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, kann ich nicht vornehmen. Fest steht jedoch: Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind in Deutschland bewusst sehr hoch.
Auf Landesebene haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU RLP und SPD RLP mehrere Ziele zur Stärkung der Psychotherapie in RLP vereinbart.