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Landesrechtlich ist das alles bereits jetzt möglich. Allerdings muss die zuständige Kommune im entsprechenden Baubauungsplan, Flächen beispielsweise für Tiny Häuser auch ausweisen. Das wird leider nicht überall gemacht.
Wer unsere Sicherheit glaubwürdig schützen will, muss sowohl die Verteidigungsfähigkeit im Bündnis stärken als auch zur Stabilisierung fragiler Regionen beitragen, aus denen unmittelbare Bedrohungen erwachsen können

Das Verwaltungsgericht Berlin hat Anfang 2026 im Eilverfahren entschieden, dass Garten- und Landschaftsbaubetriebe bei Fahrten auf Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen unter bestimmten Voraussetzungen keine LKW-Maut entrichten müssen (Handwerkerausnahme).
Die von Ihnen angesprochene Forderung ist aus meiner Sicht weiterhin berechtigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode dafür eingesetzt, dass Garten- und Landschaftsbauer sowie vergleichbare Betriebe bei der Ausweitung der Lkw-Maut nicht schlechter gestellt werden als klassische Handwerksbetriebe. Unser Ziel war und ist eine faire, rechtssichere und praxistaugliche Lösung.