Aktuell bleibt die einjährige Haltefrist bestehen. Die CDU/CSU lehnt ihre Abschaffung ab; eine Änderung müsste erst das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
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Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.
Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor. Daher wurde Anfang Juli auch kein Beschluss gefasst. Erst muss der Gesetzentwurf vorgelegt und ins Parlament eingebracht werden, dann erfolgen die parlamentarischen Beratungen und am Ende dieses Prozesses steht der Gesetzesbeschluss.
Gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung müssen auch künftig im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Entscheidungen stehen.