Wortbruch bei Krypto-Haltefrist: Intransparentes Verfahren und blockierte Petitionen: Warum trägt die CDU ein so intransparentes Verfahren mit und wie rechtfertigen Sie diesen Wortbruch vor den Sparern in Ihrem Wahlkreis?
Sehr geehrte Frau Ramdor,
Ende April angekündigt, Anfang Juli beschlossen: Die CDU-geführte Regierung schafft die einjährige steuerliche Haltefrist für Krypto-Assets ab – ein direkter Bruch Ihrer Wahlversprechen. Doch bis heute liegt der Öffentlichkeit kein konkreter Gesetzentwurf vor.
Dieses Vorgehen gleicht einem politischen obiter dictum von oben herab. Bürger, die eigenverantwortlich fürs Alter sparen und der Geldentwertung entkommen wollen, werden in völliger Rechtsunsicherheit gelassen. Schlimmer noch: Kritische Bürger-Petitionen zu diesem Thema werden beim Bundestag blockiert und nicht freigegeben. Es entsteht der fatale Eindruck, dass dieser massive Eingriff ohne jede echte Debatte an Parlament und Öffentlichkeit vorbeigeschmuggelt werden soll.
Ich frage Sie ganz konkret: Warum trägt die CDU ein so intransparentes Verfahren mit und wie rechtfertigen Sie diesen Wortbruch vor den Sparern in Ihrem Wahlkreis?
Sehr geehrter Herr U.,
haben Sie Dank für Ihre klaren Worte. Ich verstehe die Verunsicherung, die solche Schlagzeilen auslösen, gerade bei Menschen, die eigenverantwortlich und langfristig vorsorgen.
Deshalb vorweg das Wichtigste: Heute ändert sich nichts. Die einjährige Haltefrist gilt unverändert weiter. Wer seine Kryptowerte länger als ein Jahr hält, verkauft nach geltendem Recht steuerfrei.
Zur Verantwortung, die Sie ansprechen: Der Vorschlag zur Abschaffung der Haltefrist stammt nicht aus der Feder der CDU/CSU. Er ist Teil der Haushaltsplanungen der Regierung für 2027, für die vor allem der SPD-geführte Finanzbereich steht. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich in der Vergangenheit bereits dagegen positioniert, dort wird kein sachlicher Grund gesehen, Kryptowerte gegenüber Gold oder Fremdwährungen schlechterzustellen. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde die Systematik im Steuerrecht durchbrechen und diese Verschärfung war zudem nicht im Koalitionsvertrag vereinbart. Spätestens mit der Einführung des digitalen Euro wäre jedoch die Frage zu klären, wie eine unterschiedliche steuerliche Behandlung gegenüber Fremdwährungsgeschäften gerechtfertigt werden könnte. Es bleibt nicht aus, dass in einer Koalition um solche Fragen gerungen wird und ein Haushaltsentwurf ein Kompromisspaket ist.
Ihren Eindruck eines „Vorbeischmuggelns" teile ich nicht und will Ihnen erklären, warum: Ein Haushaltsbeschluss im Kabinett ist noch kein Steuergesetz. Eine echte Änderung müsste noch durch das gesamte parlamentarische Verfahren, mit öffentlicher Anhörung, Ausschussberatung, Bundestagsbeschluss und durch den Bundesrat. Diese Debatte steht also erst noch bevor und die CDU war hierbei in der Vergangenheit sehr deutlich auf Seiten der Kryptoanleger.

