Erläutern Sie bitte an drei konkreten Beispielen, wo das IFG (wie von Ihnen beschrieben) derzeit zu kompliziert für die Bürgerinnen und Bürger ist und wie das durch Ihre Reform verbessert wird.
In Ihrer Antwort an Frau M. vom 7.7. schreiben Sie pauschal von einem momentan komplizierten Gesetz.
Mir ist nicht klar, wie das zukünftig besser werden soll wenn u.a. der Anspruch auf Auskunft zukünftig zunächst nachgewiesen werden soll. Sind juristische Laien nicht gerade damit überfordert?

Antwort ausstehend von Thorsten Frei CDU
