Frage von Carsten K. • 09.09.2025

Antwort ausstehend von Thomas Huber CSU
Wir haben im Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, die Sozialsysteme insgesamt zielgenauer zu gestalten und weitere Belastungen für die Beitragszahler möglichst zu vermeiden. Das gilt ganz besonders für die Gesetzliche Krankenversicherung.
Mit den derzeitigen im Gesetz verankerten Bewertungsgrundsätzen ist die Vermögensteuer verfassungswidrig. Deswegen kann auch nicht eingeklagt werden, dass sie wieder erhoben wird.