Antwort 21.04.2026 von Stephan Brandner AfD
Mir ist weder bekannt, dass es eine Höchstgrenze des Zuverdienstes gibt, noch dass es steuerfreie Beträge gibt
Mir ist weder bekannt, dass es eine Höchstgrenze des Zuverdienstes gibt, noch dass es steuerfreie Beträge gibt
Die Maßnahmen für den Betroffenen und seine Familie im Rahmen der Sanktionierung stellen einen erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Einschnitt in ihrem Leben dar. Die Sanktionierung eines in Deutschland lebenden deutschen Staatsbürgers ist in dieser Form ein absoluter Präzedenzfall.
Die Diskussion um das Ehegattensplitting und die verschiedenen Vorschläge dazu verfolge ich sehr aufmerksam. Sie kennen die Haltung der CDU, die ich auch persönlich teile: Das Ehegattensplitting ist zentrales Instrument zur Stärkung von Ehe und Familie. Dies sollte auch in Zukunft so bleiben.