Antwort 16.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten unterliegen der vollen Einkommensteuer wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch, ohne feste prozentuale Versteuerung – die Steuer hängt vom individuellen Gesamteinkommen und Progressionssätzen ab.