Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Der Wahlprüfungsausschuss hat die vorliegenden Einsprüche umfassend geprüft. Ein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit Wahlfehler konnten dabei nicht festgestellt werden.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die vorliegenden Einsprüche umfassend geprüft. Ein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit Wahlfehler konnten dabei nicht festgestellt werden.
Aus meiner Sicht ist Verbraucherinnen und Verbrauchern vollkommen klar, dass ein als „vegan“ oder „vegetarisch“ gekennzeichnetes Produkt nicht aus Fleisch besteht.
Sehr geehrte Frau S.,