Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Dazu gehört, nicht nur über die Reichensteuer, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer zu reden, wie es Herr Linnemann getan hat, sondern auch dementsprechend zu handeln.
Ihr Vorschlag, den in § 33 Abs. 5c SGB V bereits angelegten Verzicht auf spezialisierte Zentren für seltene Erkrankungen auszuweiten, ist naheliegend und nachvollziehbar
Für eine gesetzliche Regelung, nach der ärztliche Verordnungen bei seltenen Erkrankungen generell ohne weitere Prüfung zu genehmigen wären, bestehen derzeit keine entsprechenden Planungen. Die von Ihnen geschilderten Erfahrungen zeigen jedoch, dass wir die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen weiter verbessern müssen. Ziel sollte sein, notwendige Hilfsmittel zügig, unbürokratisch und bedarfsgerecht bereitzustellen sowie langwierige Widerspruchsverfahren so weit wie möglich zu vermeiden.