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Christos Pantazis
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Frage von Daniel B. •

Was tut Ihre Fraktion, damit Menschen mit Ehlers-Danlos-Syndrom (EDS) ärztlich verordnete Hilfsmittel nicht erst nach jahrelangem Kampf mit der Krankenkasse erhalten?

Sehr geehrter Herr Dr. Pantazis,

EDS ist selten und zugleich sehr inhomogen: Dieselbe Diagnose zeigt sich bei jedem Menschen anders. Weil EDS selten ist, kennen Sachbearbeitende und der Medizinische Dienst sie kaum; weil sie so individuell verläuft, passt sie in kein Standardraster. Eine standardisierte Nachprüfung kann den Bedarf deshalb nicht besser beurteilen als der behandelnde Arzt – trotzdem werden verordnete Hilfsmittel häufig zunächst abgelehnt und erst nach jahrelangem Kampf doch bewilligt.

Mit § 33 Abs. 5c SGB V verzichtet der Gesetzgeber bereits auf diese Nachprüfung, wo Fachkunde sie überflüssig macht. Bei einer so seltenen und individuellen Erkrankung wie EDS ist sie aus genau diesem Grund nicht sinnvoll.

Als Arzt kennen Sie die Versorgungsrealität: Würden Sie sich dafür einsetzen, bei seltenen und individuell verlaufenden Erkrankungen wie EDS auf die standardisierte Nachprüfung zu verzichten, sodass eine ärztliche Verordnung genügt?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein Problem an, das viele Menschen mit seltenen Erkrankungen schildern: Obwohl ein Hilfsmittel ärztlich verordnet wurde, müssen Betroffene oftmals langwierige Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren durchlaufen, bevor sie die notwendige Versorgung erhalten. Gerade bei einer chronischen Erkrankung wie dem Ehlers-Danlos-Syndrom kann dies eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellen.

Das Ehlers-Danlos-Syndrom ist eine seltene und zugleich sehr heterogene Erkrankung. Der individuelle Unterstützungsbedarf kann sich erheblich unterscheiden. Deshalb stoßen standardisierte Prüfverfahren hier mitunter an ihre Grenzen. Grundsätzlich ist es richtig, dass die gesetzliche Krankenversicherung prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versorgung mit einem Hilfsmittel erfüllt sind. Gleichzeitig müssen diese Verfahren den Besonderheiten seltener Erkrankungen angemessen Rechnung tragen und dürfen nicht zu unnötigen Verzögerungen führen. Aus meiner Sicht muss der fachlichen Einschätzung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei seltenen und komplexen Erkrankungen besonderes Gewicht zukommen. Wo eine medizinische Indikation nachvollziehbar begründet ist, sollte geprüft werden, wie Doppelprüfungen vermieden und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden können. Entscheidungen der Krankenkassen müssen sich am individuellen Versorgungsbedarf orientieren und transparent nachvollziehbar sein.

Für eine gesetzliche Regelung, nach der ärztliche Verordnungen bei seltenen Erkrankungen generell ohne weitere Prüfung zu genehmigen wären, bestehen derzeit keine entsprechenden Planungen. Die von Ihnen geschilderten Erfahrungen zeigen jedoch, dass wir die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen weiter verbessern müssen. Ziel sollte sein, notwendige Hilfsmittel zügig, unbürokratisch und bedarfsgerecht bereitzustellen sowie langwierige Widerspruchsverfahren so weit wie möglich zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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