Antwort 28.09.2026 von Stefan Zierke SPD
Wenn Sie Ihre Eltern selbst pflegen, unterstützen oder bei sich aufnehmen, können je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.
Wenn Sie Ihre Eltern selbst pflegen, unterstützen oder bei sich aufnehmen, können je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.
Die 551 Fragen der Kleinen Anfrage „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ (BT-Drs. 20/15035) wurden von der Bundesregierung unter Drucksache 20/15101 beantwortet, siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015101.pdf
Die Bundesregierung arbeitet nun an der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Daran wird sich auch zeigen, welche konkreten Veränderungen bei der Beamtenversorgung erfolgen können.