Antwort 21.07.2026 von Carsten Müller CDU
Gesetze werden durch Mehrheitsbeschluss im Parlament verabschiedet und nicht durch Regierungsbeschlüsse. Bundesministerien können Gesetzentwürfe erarbeiten und zur Beratung in den Bundestag einbringen. Zu Ihren erneuten Nachfragen verweise ich inhaltlich auf meine Antwort und Positionierung vom 13. Juli 2026.