Wieso haben Sie einzelne medizinische Cannabis Präparate aus der Krankenkassenversorgung gestrichen?
Sehr geehrte Frau Klose,
Ich bin Autist, vor nicht mal 100 Jahren haben Deutsche Menschen wie mich verfolgt und systematisch ermordert. Heute kann ich ein normales Leben führen, weil ich Zugang zu Medikamenten und Assistenzleistungen habe. Bzw. konnte ich das bis zum 10.Juni 2026. An dem Tag hat der Bundestag dafür gestimmt meine Medikamente aus der GKV Versorgung zu streichen. Medizinische Cannabisblüten durften bisher, nur als letztes Mittel nach umfangreicher Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen eingesetzt werden. Also sind die Betroffenen, so wie ich, nachgewiesen ohne Behandlungsalternative. Sie haben mir jetzt die letzte Behandlungsoption gestrichen. Was genau schlagen Sie mir jetzt vor zu tun? Welche Maßnahmen plant die SPD konkret um die medizinische Versorgung schwerwiegend Erkrankter wieder sicher zu stellen?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie so eindrücklich schildern, welche Bedeutung die Behandlung mit medizinischen Cannabisblüten für Sie persönlich hat.
Die Entscheidung über diese Regelung ist uns als SPD nicht leichtgefallen und wurde durch uns auch nicht vorangetrieben. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen wir angesichts der äußerst angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung einen weiteren deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge verhindern wollen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir an zahlreichen Stellen Veränderungen und Abmilderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf durchgesetzt. Das Gesetz ist am 10. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.
Ich habe dem Gesetz in der Gesamtabwägung zugestimmt. Das möchte ich Ihnen gegenüber auch klar benennen. Zugleich bedeutet diese Zustimmung nicht, dass ich die von Ihnen geschilderten Versorgungsprobleme nicht ernst nehme.
Zwar wird mit der Neuregelung nicht die Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis insgesamt beendet. Allerdings werden Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Andere vom Leistungsanspruch erfasste Cannabisarzneimittel bleiben grundsätzlich verfügbar.
Für Patient:innen, deren Cannabisblüten bislang von ihrer Krankenkasse übernommen wurden, sieht die gesetzliche Regelung keinen allgemeinen Bestandsschutz allein aufgrund einer bereits bestehenden Versorgung vor. Ich verstehe deshalb sehr gut, weshalb gerade langjährig eingestellte Patient:innen diese Änderung als erheblichen Eingriff in ihre bisherige Versorgung empfinden.
Entscheidend ist für mich, dass schwer erkrankte Patient:innen auch künftig Zugang zu einer medizinisch geeigneten Behandlung haben. Gerade bei Menschen, die über Jahre auf eine bestimmte Therapie eingestellt waren und bei denen andere Behandlungsoptionen nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden, müssen wir deshalb sehr genau beobachten, welche Folgen die Neuregelung in der Versorgungspraxis hat. Versorgungslücken oder Situationen, in denen Patient:innen auf einen unkontrollierten Schwarzmarkt ausweichen, dürfen nicht das Ergebnis gesundheitspolitischer Entscheidungen sein.
Ihre persönliche Schilderung nehme ich deshalb sehr ernst. Sie zeigt, dass wir bei allen notwendigen Bemühungen um eine finanziell tragfähige gesetzliche Krankenversicherung immer auch die konkreten Auswirkungen auf schwer erkrankte Menschen im Blick behalten müssen.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

